Pulverbunt • Braunschweig

Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen und Disclaimer

Pulverbunt 

Marienberger Str. 6c

38122 Braunschweig

 

Telefon: 0531 680 21 17

Fax: 0531 680 21 18

Mobil: 0162 749 77 29

 

Inhaber und Geschäftsführer: Oliver Brandt

 

Ust-Id Nr. DE 235 653 138 

Gerichtsstand ist Braunschweig

 

Redaktion und Verantwortlicher für diese Webseite: Oliver Brandt

Alle Inhalte und Fotos sind urheberrechtlich geschützt!

Fotografie: Pulverbunt; Peer Ole Hansen

Grafiken und Webdesign: Peer Ole Hansen

 

E-Mail für administrative Zwecke: info@pulverbunt.de

 

 

 

 

Verkaufs,- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Oliver Brandt Pulverbeschichtungen (Pulverbunt)

 

 

Geltungsbereich:

Die Firma Oliver Brandt Pulverbeschichtungen (im Weiteren AN=Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Leistung zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern und Privatpersonen, die der Kunde (im Weiteren AG=Auftraggeber genannt) durch Erteilung des Auftrages bzw. Entgegennahme der Leistung anerkennt.

Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es gibt mit dem Kunden eine schriftliche Individualitätsvereinbarung.

Auslieferung und Rechnungserteilung stehen einer schriftlichen Auftragserteilung gleich.

 

Preise:

Die Preise verstehen sich ausschließlich Porto, Verpackung und Transportkosten ab Werk. Alle vereinbarten Preise, unabhängig ob schriftlich oder mündlich angeboten sind Nettopreise. Sollten Leistungen auf Nachweis erfolgen, so werden die gültigen Verrechnungssätze berechnet.

 

Versand/Lieferung:

Jeder Anlieferung ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben Beizufügen:

Absender, genaue Bezeichnung der Teile und deren Menge laut Auftrag, Nummer des Lieferscheins, Tag der Anlieferung, sowie die Angabe der gewünschten Bearbeitung. 

Das zur Veredelung bestimmte Material ist je Sortiment und in mit Stapler transportierbaren Paletten an zuliefern. Jeder Versand, aber auch die Abholung bzw. die Anlieferung durch den AN von Aufträgen erfolgt zu Lasten des AG. Grundsätzlich sind Anlieferungen durch den AG zu organiesieren bzw. zu tätigen.

 

Zahlungbedingungen:

Die Vergütung ist vollständig bei Abschluß der Arbeiten zu zahlen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Sind mit dem AG andere Zahlungbedingungen vereinbart, so ist dies auf der Rechnung vermerkt. 

Der AG kommt ohneweitere Erklärung des AN einen Tag nach dem Fälligkeitszeitpungt in Verzug. Solange der AN die Vergütung nicht vollständig erhalten hatt, kann der AG keine Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Arbeiten nicht geltend machen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % Punkten über dem Basiszins (§ 247 BGB) zu verlangen. Kleinaufträge bis 200,00 Euro sind bei Abholung bar sofort und ohne Abzug zahlbar, es sei denn mit dem AG sind andere Vereinbarungen getroffen worden. 

 

Gewährleistung:

Der AG ist verpflichtet, die gelieferte bzw. fertiggestellte Ware unverzüglich nach Lieferung bzw. Empfang auf Ordnungdmäßigkeit zu prüfen; in jedem Falle vor weiterer Verarbeitung bzw. Montage. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von 3 Tagen nach Verlassen meines Betriebes schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung beim AN.

Für Beschichtungsschäden aufgrund von Fertigungsmängeln (Poren; Einbrandkerben u.ä.) und konstruktiv bedingte Korrosionsherde 

(Überlappungen, Spaltkorrosion u.ä.) wird keine Gewahrleistung übernommen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Will der AG Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die Verjährung für Ansprüche von Mängeln und sonstiger Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt in allen Fällen 6 Monate ab Abschluß der Arbeiten. Für bereits beschichtete Teile, die bearbeitet werden, wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Gewährleistung bei der Pulverbeschichtung von Aluminiumteilen, die nicht chromatisiert sind und für Feuerverzinkte und galvanisch verzinkte Teile die weder chemisch noch mechanisch Vorbehandelt sind, sowie generell, wenn Teile angeliefert werden. Bei denengegen Regeln der Technik bzw. bestehende Vorschriften verstoßen wurde.

 

Qualitätssicherung:

Eine reine Pulverbeschichtung bietet im Außenbereich keinen dauerhaften Korrosionsschutz. Feuerverzinkte Teile bedürfen der vorbehandlung durch chemische oder mechanische Verfahren (sweepen) . Bei Feuerverzinkten Teilen ist aus technischen Gründen, auch bei Verwendung von ausgasungsarmen Pulver aufgrund vom AN nicht einzuschätzender Materialgüte und Verzinkungsqualität, mit Porenbildung und anderen optischen Mängeln zu rechnen. Sollte vom AG keine Angabe zum Glanzgrad vorgegeben werden, gilt ein Glanzgrad von 80-90 Glanzeinheiten 

(glatt, glänzend) als vereinbart. Die Teile dürfen keine Stempelungen oder Signierungen aufweisen, müssen sauber, silikonfrei, frei von Zunder und anhaftendem Ziefett angeliefert werden, hitzebeständig bis ca. 220°C sein und müssen Aufhängemöglichkeiten haben.

 

Schlussbestimmungen:

Zur Aufrechnung ist der AG nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt und rechtskräftig festgestellt ist. Ergänzungen und Änderungen und Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der allgemeinen Bedingungenunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Fortgeltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Veertrag und die allgemeinen Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten und gegebenenfalls zu ergänzen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck bestmöglich erreicht wird.

 

 

Der Gerichtsstand ist Braunschweig

Braunschweig, Januar 2021

 

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